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… von Besuchsrechtsbeistandschaften Betroffene. Hintergrund: Die Kinderschutzbehörde KESB St. Gallen errichtet Besuchsrechtsbeistandschaften zur vorgeblichen Absicherung des Besuchsrechts. Anschließend hintertreibt die hauseigene Besuchsrechtsbeiständin das vom Kantonsgericht erweiterte Besuchsrecht und setzt die unzulässig restriktive vorherige Besuchsregelung der KESB weiter durch, die vom Gericht zur Verhinderung der Entfremdung aufgehoben worden war. Das vom Vater erneut angerufene Beschwerdegericht stellt fest, dass alle Interventionen der hauseigenen Besuchsrechts-Beiständin rechtswidrig waren. Ein Rechtsexperte kommentiert:
„Das kommt heraus, wenn ausgerechnet diejenige Behörde, die mit ihrer rückständigen Besuchsregelung vor Gericht über zwei Beschwerdeinstanzen unterliegt, anschließend zuständig ist, das erweiterte Besuchsrecht durchzusetzen, das sie ausdrücklich ablehnt. So wird der Rechtsmittelweg, die Grundlage jeden Rechtsstaats, zur Farce.“
Wem sind ähnliche Besuchsrechtsbeistands-Fälle bekannt? Wir werden in einer begleitenden Extra-Reportage den Missbrauch von Besuchsrechtsbeistandschaften und mögliche Kartell-Strukturen im Kinderschutz beleuchten. Wenn Sie konkrete Fälle kennen, würden uns kurze, stichwortartige Prozess-Historien interessieren.
… von Entfremdung betroffene (erwachsene) Jugendliche, die in einem 30-Sekunden-Spot vor der Kamera ihrer Wut über das Versagen der Kinderschutzbehörden Ausdruck verleihen möchten. Ihr habt die Chance, einer richtungsweisenden Reportage über behördliche Eltern-Kind-Entfremdung euer Gesicht zu geben.
… (ehemalige) Richter:innen, KESB-Mitglieder und Beistandspersonen, die vor der Kamera oder anonym über Methoden und Folgen behördlicher Eltern-Kind-Entfremdung berichten.
… Kinder und Jugendliche, die über ihre Erfahrungen mit der alternierenden Obhut (=Wechselmodell) und über die Vorteile des abwechselnden Lebens bei Vater und Mutter berichten.
… Geldgeber für den Ausbau der begleitenden Webseite www.endstation-kindeswohl.de, auf der das Recherche-Material zum Film in Form ungekürzter wissenschaftlicher Vorträge, Erfahrungsberichte, Interviews, Prozess-Akten etc. aufbereitet und veröffentlicht werden soll. Diese fokussieren das Leid, das Kindern und ihren Angehörigen mit der behördlichen Verhinderung ausgedehnter Besuchsregelungen und der alternierenden Obhut bis heute im Namen des „Kindeswohls“ angetan wird, und weisen wissenschaftlich fundierte Perspektiven, die in vielen Nachbarländern seit Jahren erfolgreich umgesetzt werden, aus dem Dilemma. Die ausführlichen Recherche-Ergebnisse sollen Betroffenen helfen, vor Behörden und Gerichten den Schutz des Kontakts mit den eigenen und betroffenen Kindern zu sichern.
Sie können mit den Autoren des Projekts ein persönliches Gespräch führen. Nutzen Sie dazu die nachfolgende Kontakt-Box.
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