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Endstation Kindeswohl
Dokumentarfilm-Projekt / ca 60 Min
Buch / Regie: Andreas Wunderlich
in Zusammenarbeit mit September Film Produktion, Köln
Inhalt
Im kalten Jargon von Gerichtsbeschlüssen und Rechtsanwaltsschriftsätzen schreibt sich gnadenlos die Zukunft eines ahnungslosen dreijährigen Mädchens, das seinen Vater verlieren soll. Werden von den Gerichten und Behörden im angeblichen Kindeswohl systematisch Fakten unterschlagen und verdreht, um den Plan der Mutter zu unterstützen, mit dem Kind ins ferne Ausland zu ziehen und die lebendige Beziehung der Tochter zum Vater zu zerstören?
Entlang einer skandalösen Prozessakte beleuchtet der Film die Hintergründe beunruhigender Zahlen:
Etwa ein Fünftel aller Kinder (2,4 Mio) wächst in allein erziehenden Haushalten auf, 90% dieser Kinder bei ihren alleinerziehenden Müttern. Bei 40% dieser Trennungskinder erfolgt innerhalb von zwei Jahren ein dauerhafter Abbruch des Kontaktes zu ihren Vätern. Der Verlust des Vaters führt in der Regel zu gravierenden Entwicklungsstörungen mit lebenslangen Folgen. Der Film gibt Einblick in die kontroversen politischen und gesellschaftlichen Lager, ihre Interessen, Instrumentarien und Machtmittel, zu denen ganz zentral die kontroverse Auslegung des ominösen, juristisch nicht definierten, jedoch in Urteilsbegründungen zentral bemühten Begriffs „Kindeswohl“ zählt.
Was ist im Kindeswohl? Wo der gesunde Menschenverstand glaubt, die Antwort sei einfach, nimmt ihn dieser Film mit in die Untiefen der vielfach grotesken Argumentationen deutscher und schweizerischer Behörden und Gerichte, und stellt diese den Wünschen der Kinder gegenüber. „ENDSTATION KINDESWOHL“ wirft einen engagierten Blick auf die für Kinder relevanten familiären Rahmenbedingungen, und wie diese am besten aufrecht erhalten werden können.
Wie kann verhindert werden, dass Kinder nach der Trennung der Eltern von einem Elternteil als eine Art menschlicher Zugewinn mitgenommen werden? Wir befragen Experten, warum in den Behörden und Gerichtssälen nicht häufiger nach dem Grundsatz gehandelt wird: wer wegzieht, geht ohne Kind. In Frankreich und Belgien vertritt ein Großteil der Familienrichter, Juristen und der Bevölkerung diese Haltung. Damit kann dort verhindert werden, dass Trennungskinder aufgrund egoistisch motivierter Kurzschlusshandlungen der Eltern allzu leicht einen Elternteil aus ihrem Leben verlieren.
Die Diskrepanz der deutschen, schweizerischen und französischen Kindschaftsrechtsprechung in diesem Punkt war der Auslöser, diesen Film zu machen. Wie kann es sein, dass in einem europäischen Staat seit über zwanzig Jahren für Trennungskinder überwiegend Lösungen umgesetzt werden, die ihnen erlauben, weiterhin mit beiden Eltern aufzuwachsen, während in den Nachbarländern Deutschland und Schweiz bei uneinigen Trennungseltern fast immer die Ausgrenzung eines Elternteils von Gerichten und Kinderschutzbehörden erzwungen wird?
Gibt es “im Kindeswohl” vernünftige Gründe dafür, Kindern nach der Trennung ihrer Eltern einen Elternteil zu entfremden? Werden diese Kinder in zwanzig Jahren ihren Richtern, Verfahrens-Beiständen und Jugendamtsbetreuern dankbar sein für die „Ruhe“, die Ihnen der Entzug eines Elternteils verschaffen sollte, oder werden sie sie anklagen?
In Frankreich bleiben infolge der 1993 novellierten Familiengesetze die getrennt lebenden Eltern in der weit überwiegenden Zahl der Fälle im selben Viertel wohnen und stellen damit zugunsten der gemeinsamen Kinder ihre egoistischen Ansprüche zurück. Richter, Rechtsanwälte, Psychologen, Mütter und Väter sowie deren z.T. mittlerweile erwachsenen Kinder lehnen mit großer Mehrheit die Hierarchisierung der Elternteile in „Lebensmittelpunkt“ (in Deutschland zu 90% die Mutter) und „Umgangs-Elternteil“ (meist der Vater) ab und schildern eindrücklich die Vorteile der dort auch vom Staat als Regelfall vorgesehene Doppelresidenz (gleichwertige Betreuung durch beide Eltern).
In diesem Zusammenhang sind wir im Gespräch mit der seinerzeitigen Präsidentin der Bewegung für elterliche Gleichstellung, der „mouvement pour l’egalite parental“, Nicole Prevost-Bobillot, die berichtet, dass die elterliche Gleichstellung in Frankreich aus der Frauenbewegung in den Siebzigern hervorging, in der es die Frauen waren, die für die gleichteilige Kinderbetreuung nach Trennung und Scheidung (Doppelresidenz) im Kampf um Geschlechter-Gleichstellung und Karriere-Chancen gegen patriarchale Familienstrukturen auf die Barrikaden gingen.
Weiter konnten wir Familienrichter a.D. Jürgen Rudolph, „Vater“ des zukunftsweisenden „Cochemer Modells“ und prominentesten deutschen Vertreter einer zeitgemäßen kindorientierten Rechtsprechung gewinnen. Er kommentiert für unser Projekt die skandalöse Prozessakte, die als roter Faden durch den Film führt und in die er als Rechtsanwalt des Vaters involviert war.
Ebenfalls dabei ist Horst Zaunegger, der als Vater vor dem Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Sorgerecht für unverheiratete Väter erstritten und damit die Bundesrepublik Deutschland zur Modernisierung der Familiengesetze gezwungen hat. Diese führen allerdings nur schleppend zu einem kindgerechten Paradigmenwechsel in deutschen Gerichtssälen.
„ENDSTATION KINDESWOHL“ ist ein Appell an alle Mütter und Väter, ihren Kindern die Chance zu geben, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen und nicht die juristischen Mittel auf Kosten ihrer Kinder und des Elternpartners auszureizen, selbst wenn ihnen eine nicht zeitgemäße Rechtssprechung hierzu die Möglichkeiten eröffnet.
Die Analyse der Gerichtsakte ist zugleich ein dramatisches Plädoyer an alle Familienrichter für die sorgfältige, unparteiische Ermittlung anstelle von Vorverurteilungen nach hergebrachten Rollenklischees.
Eine interaktive Web-Präsentation der gesamten Gerichtsakte mit internationalen Experten-Tipps und -Kommentaren soll das Projekt abrunden und für Betroffene unmittelbar nutzbar machen.
© Andreas Wunderlich
Als wissenschaftliche Fachberatung konnten wir u.a. die Hochschulprofessorin, Juristin und Fachbuchautorin Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf gewinnen. Nicht zuletzt dank ihrer umfassenden wissenschaftlichen Analyse der in vielen Ländern bereits zum Regelfall erhobenen gleichwertigen Betreuung durch Vater und Mutter in Doppelresidenz (Wechselmodell) nach Trennung und Scheidung beginnt in deutschen Gerichtssälen ein Umdenken. („Wechselmodell – Psychologie, Recht, Praxis“, Verlag Springer)